KI-generiert
Das Wichtigste in Kürze
Sobald Verbraucher online verbindlich anfragen, Termine buchen oder Verträge abschließen können, sollten Makler die betroffenen digitalen Strecken nach dem BFSG prüfen und dokumentieren.
Inhalt dieses Beitrags
Am Montag scheitert ein Interessent beim digitalen Versicherungsabschluss: Das Geburtsdatum lässt sich nur mit der Maus auswählen, die Fehlermeldung im Formular wird vom Screenreader nicht vorgelesen und der Button für die Angebotsanfrage ist bei starker Vergrößerung nicht mehr erreichbar. Für viele Maklerbüros ist das seit dem Geltungsbeginn des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 keine reine Frage guter Website-Gestaltung mehr. Entscheidend ist, ob die digitale Strecke unter das BFSG fällt.
Dieser Beitrag ist ein praktischer Ratgeber und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Datenschutzberatung. Bei kniffligen Fragen ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Aufsichtsbehörde hinzu.
Das BFSG betrifft insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Für Makler ist daher nicht allein die Startseite relevant. Prüfen Sie vor allem alle Funktionen, über die Interessenten oder Kunden online einen Vertrag anbahnen, verwalten oder abschließen können.
Wann ist eine Makler-Website voraussichtlich betroffen?
Eine bloße Unternehmensdarstellung ohne digitale Interaktion ist nicht automatisch eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Anders sieht es aus, wenn Verbraucher auf Ihrer Website oder in einer App eigenständig Schritte vornehmen können, die auf einen Vertragsabschluss oder die Durchführung eines Vertrags gerichtet sind.
Besonders prüfungsrelevant sind diese Funktionen:
- Online-Tarifrechner mit anschließender Antragstellung
- Vergleichsrechner, die zur Angebotsanfrage oder zum Abschluss führen
- Digitale Versicherungsanträge und Abschlussstrecken
- Terminbuchungen für eine Beratungsleistung
- Kundenportale mit Vertragsübersicht, Änderungsaufträgen oder Schadenmeldungen
- Online-Formulare für verbindliche Anfragen, Kündigungen oder Vertragsänderungen
- Digitale Identifizierung und elektronische Unterschriften
- Bezahlfunktionen, etwa bei kostenpflichtigen Leistungen
Reine Kontaktangaben, ein allgemeines Kontaktformular oder ein unverbindlicher Rückrufwunsch sind rechtlich anders zu bewerten als ein vollständiger Online-Abschluss. In der Praxis sollten Sie aber nicht zu eng denken: Sobald eine Funktion erkennbar Teil Ihrer digitalen Vertriebs- oder Betreuungsstrecke ist, gehört sie auf die Prüfliste.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind unter bestimmten Voraussetzungen vom BFSG ausgenommen. Maßgeblich sind unter anderem weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme sollten Sie nicht bloß vermuten. Halten Sie die Einordnung für Ihr Unternehmen schriftlich fest. Sie ersetzt zudem nicht die wirtschaftlich sinnvolle und kundenfreundliche Verbesserung Ihrer digitalen Angebote.
Erst den digitalen Bestand aufnehmen
Viele Makler prüfen nur die eigene Website. Dabei liegen zentrale Funktionen häufig bei Dritten: beim Maklerverwaltungsprogramm, einem Vergleichsrechner, einem Versicherer, einem Terminbuchungstool oder einem externen Portalanbieter.
Erstellen Sie eine Liste aller digitalen Kontaktpunkte mit Verbrauchern. Berücksichtigen Sie auch Unterseiten, eingebettete Anwendungen und Links, die Kunden aus Ihrer Website heraus in externe Systeme führen.
| Digitaler Kontaktpunkt | Typische Funktion | Prüffrage |
|---|---|---|
| Website | Information, Kontakt, Termin | Können Nutzer alle Inhalte und Funktionen ohne Maus bedienen? |
| Angebotsstrecke | Tarifauswahl, Antrag, Abschluss | Ist jeder Schritt verständlich, per Tastatur erreichbar und fehlerfrei nutzbar? |
| Kundenportal | Vertragsdaten, Dokumente, Meldungen | Sind Anmeldung, Navigation und Dokumente barrierearm zugänglich? |
| Terminbuchung | Auswahl eines Beratungstermins | Werden freie Termine, Pflichtfelder und Bestätigungen verständlich ausgegeben? |
| Dokumentencenter | Download von Unterlagen | Sind bereitgestellte PDFs und Formulare zugänglich? |
Ordnen Sie jeder Funktion einen Verantwortlichen zu. Bei externen Lösungen bleibt die technische Umsetzung zwar oft beim Anbieter. Gegenüber Ihren Kunden sollten Sie jedoch wissen, welche Strecke eingesetzt wird, welche Barrierefreiheitsinformationen vorliegen und wie Mängel gemeldet werden können.
Wenn Sie gerade Systeme konsolidieren oder neu auswählen, hilft auch die Checkliste zur Auswahl eines Maklerverwaltungsprogramms. Barrierefreiheit gehört dort neben Datenschutz, Schnittstellen und Berechtigungskonzepten in den Anforderungskatalog.
Checkliste für Formulare und Online-Abschlüsse
Formulare sind der häufigste Abbruchpunkt. Ein technisch funktionierendes Formular genügt nicht, wenn Nutzer Pflichtfelder, Fehlermeldungen oder den nächsten Schritt nicht sicher erkennen können.
Prüfen Sie jedes Formular, jede Antragsstrecke und jeden Rechner anhand dieser Punkte:
- Jedes Eingabefeld besitzt eine dauerhaft sichtbare und technisch zugeordnete Beschriftung.
- Platzhaltertexte ersetzen keine Feldbezeichnung.
- Pflichtfelder sind nicht nur über Farbe gekennzeichnet, sondern auch textlich erläutert.
- Fehlermeldungen erklären konkret, welches Feld betroffen ist und was korrigiert werden muss.
- Fehlermeldungen werden für assistive Technologien wahrnehmbar ausgegeben.
- Die vollständige Bedienung ist mit der Tastatur möglich.
- Der Tastaturfokus ist jederzeit deutlich sichtbar.
- Die Reihenfolge beim Wechsel mit der Tabulatortaste ist logisch.
- Dropdowns, Kalenderfelder und Schaltflächen funktionieren ohne Maus.
- Zeitlimits werden vermieden oder können verlängert werden.
- CAPTCHAs bieten eine zugängliche Alternative.
- Datenschutzinformationen, Einwilligungen und Vertragsunterlagen sind vor dem Absenden erreichbar.
- Einwilligungsfelder sind nicht vorausgewählt.
- Preis, Selbstbeteiligung, Laufzeit und wesentliche Produktinformationen werden nicht allein über Farben, Symbole oder Grafiken vermittelt.
- Die Bestätigungsseite ist verständlich und enthält eine nachvollziehbare Zusammenfassung der Eingaben.
Besondere Vorsicht ist bei eingebetteten Rechnern geboten. Diese stammen häufig von Produktgebern oder Plattformen und werden per iFrame in die eigene Website integriert. Testen Sie nicht nur den sichtbaren Startbildschirm, sondern den vollständigen Weg bis zur Bestätigung oder Weiterleitung.
Bei digitalen Signaturen sollte die Barrierefreiheit ebenfalls Teil der Auswahlentscheidung sein. Die rechtliche Signaturstufe und die Nutzbarkeit für Kunden sind getrennte Fragen. Welche Signatur in welchem Fall erforderlich sein kann, erläutert der Beitrag Digitale Unterschrift für Makler: Welche Signaturstufe wann?.
Kundenportal und Terminbuchung richtig prüfen
Ein Kundenportal wird schnell übersehen, weil es nur registrierten Nutzern offensteht. Gerade dort finden aber häufig vertragsnahe Vorgänge statt: Adressänderungen, Dokumentenabrufe, Schadenmeldungen, Bestandsauskünfte oder Nachrichten an den Makler.
Prüfen Sie im Portal insbesondere:
- Ist die Anmeldung mit Tastatur und Screenreader möglich?
- Bleiben Zwei-Faktor-Authentifizierung und Sicherheitsabfragen zugänglich?
- Erhalten Nutzer vor Ablauf einer Sitzung einen verständlichen Hinweis?
- Können Sitzungen bei Bedarf verlängert werden?
- Sind Navigation, Suchfunktion und Filter ohne Maus bedienbar?
- Werden Statusmeldungen wie „Schadenmeldung erfolgreich übermittelt“ eindeutig ausgegeben?
- Sind hochgeladene oder bereitgestellte Dokumente zugänglich?
- Lassen sich Nachrichten, Anhänge und Vertragsdaten bei 200 Prozent Vergrößerung noch sinnvoll nutzen?
Für Terminbuchungen gilt dasselbe. Kunden müssen freie Termine erkennen, auswählen und bestätigen können. Wenn ein Termin abgesagt oder verschoben werden kann, muss auch diese Funktion zugänglich sein. Achten Sie darauf, dass Fehlermeldungen bei bereits vergebenen Terminen klar formuliert sind und nicht nur als farbiger Hinweis erscheinen.
Videoberatung ersetzt keine zugängliche Website, kann aber eine sinnvolle alternative Kontaktmöglichkeit sein. Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung finden Sie im Beitrag Videoberatung für Makler: rechtssicher beraten.
So testen Sie ohne Scheinsicherheit
Automatische Prüfwerkzeuge finden technische Fehler, aber nicht alle Nutzungsprobleme. Ein Tool erkennt beispielsweise fehlende Alternativtexte oder schwache Kontraste. Ob eine Beschriftung verständlich ist oder ein Abschlussprozess logisch aufgebaut wurde, muss zusätzlich manuell geprüft werden.
Führen Sie mindestens diese Praxistests durch:
- Bedienen Sie die Strecke vollständig nur mit der Tastatur.
- Vergrößern Sie die Ansicht im Browser deutlich und prüfen Sie, ob Inhalte verloren gehen.
- Testen Sie auf einem Smartphone im Hochformat.
- Prüfen Sie Kontraste, sichtbaren Fokus und verständliche Linktexte.
- Öffnen Sie bereitgestellte PDFs mit einem Screenreader oder lassen Sie diese fachlich bewerten.
- Testen Sie einen vollständigen Abschluss mit realistischen Eingaben in einer Testumgebung.
- Dokumentieren Sie Fehler mit URL, Datum, Screenshot, betroffener Funktion und Priorität.
Als praktischer Orientierungsrahmen werden häufig die Anforderungen der WCAG auf dem Niveau AA herangezogen. Verstehen Sie diese jedoch nicht als Ersatz für eine rechtliche Einzelfallprüfung. Wichtig ist die tatsächliche Zugänglichkeit der betroffenen Dienstleistung.
Nachweise, Dienstleister und laufende Kontrolle
Barrierefreiheit ist keine einmalige Abnahme. Schon ein neues Cookie-Banner, ein Website-Relaunch oder ein geändertes Formular kann funktionierende Abläufe beeinträchtigen.
Legen Sie deshalb eine einfache Dokumentation an:
- Übersicht aller betroffenen digitalen Strecken
- Einschätzung zum BFSG-Anwendungsbereich
- Testergebnisse und festgestellte Mängel
- Priorisierung und Terminplan für Korrekturen
- Ansprechpartner bei Agentur, Softwareanbieter und internem Fachbereich
- Nachweise und Produktinformationen externer Anbieter
- Wiederkehrende Prüfung nach Updates oder Relaunches
Nehmen Sie bei neuen Verträgen mit Dienstleistern Anforderungen zur Barrierefreiheit auf. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, Informationen über bekannte Einschränkungen, Unterstützung bei Fehlerbehebungen und nachvollziehbare Testnachweise.
Datenschutz und Barrierefreiheit sollten Sie gemeinsam denken. Ein zugängliches Formular darf nicht mehr Daten abfragen als erforderlich, und ein Kundenportal braucht weiterhin ein belastbares Berechtigungs- und Sicherheitskonzept. Die Grundlagen dazu bündelt DSGVO für Makler: Was Sie wirklich umsetzen müssen.
Wer die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen systematisch vertiefen möchte, findet passende Seminare bei cmt.de.
Beginnen Sie mit den Abschlussstrecken und Portalen, nicht mit dekorativen Einzelseiten. Dort ist das Risiko für betroffene Kunden und für Ihr Maklerbüro am größten.
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Weiterlesen
- Pflichten & Recht
KI-generiert KI-Verordnung für Makler: KI-Kompetenzpflicht im Büro umsetzen KI-Verordnung für Makler: So setzen Sie die KI-Kompetenzpflicht im Büro angemessen um und dokumentieren Chatbots, Exposé-Tools und Software. - Pflichten & Recht
KI-generiert Aufbewahrungsfristen für Makler: aufbewahren & löschen Aufbewahrungsfristen für Makler und DSGVO-Löschpflicht stehen im Widerspruch? Diese Fristen-Tabelle je Dokumentart löst den Konflikt praxisnah auf. - Pflichten & Recht
KI-generiert Beratungsdokumentation: § 61 VVG sauber belegen Beratungsdokumentation in der Versicherung nach § 61 VVG, Erstinformation und DSGVO in einem Beitrag: Pflichten verstehen und ein Protokoll-Muster nutzen.