Ein neues Maklerverwaltungsprogramm bindet Sie in der Praxis für viele Jahre. Ihre Verträge, Ihre Kundenhistorie und Ihr komplettes Tagesgeschäft hängen danach an einem System, das Sie im ungünstigsten Fall nur unter Schmerzen wieder verlassen. Herstellervergleiche zeigen Ihnen bereitwillig das aufgeräumteste Dashboard. Die Fragen, die zwei Jahre später richtig wehtun, tauchen in diesen Übersichten selten auf.
Worauf es beim Maklerverwaltungsprogramm-Vergleich wirklich ankommt, hängt selten am Funktionsumfang. Dieser Ratgeber liefert Ihnen ein Kriterienraster ohne Affiliate-Brille. Er stellt die Punkte in den Vordergrund, an denen sich später entscheidet, ob Sie Herr über Ihre Daten bleiben oder ob Sie an einen Anbieter gefesselt sind. Nutzen Sie die Abschnitte als Gesprächsleitfaden, wenn Sie Angebote einholen.
Cloud oder lokal: Was für kleine Büros besser passt
Die erste Grundsatzfrage betrifft nicht die Funktionen, sondern den Betriebsort. Eine Cloud-Lösung (Software as a Service) läuft auf den Servern des Anbieters. Updates, Backups und Sicherheitspatches erledigt der Hersteller, und Sie greifen von jedem Rechner und aus dem Homeoffice zu. Der Preis dafür: Ihre Daten liegen bei einem Dritten, und Sie müssen dessen Sicherheit und Standort genau prüfen.
Eine lokale Installation auf Ihrem eigenen Server oder Arbeitsplatzrechner gibt Ihnen die volle Kontrolle über den Speicherort. Dafür tragen Sie die gesamte Verantwortung selbst: regelmäßige Datensicherung, Einspielen von Updates, Absicherung gegen Angriffe und die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Für ein Büro ohne eigene IT-Betreuung ist das oft mehr Last als Gewinn.
Für die meisten kleinen Maklerbüros ist eine seriöse Cloud-Lösung der praktikablere Weg, sofern Datenschutz und Ausstiegsmöglichkeiten sauber geregelt sind. Wer bewusst lokal bleiben möchte, sollte vorher ehrlich klären, wer im Büro die Backups und Updates zuverlässig übernimmt.
Datenschutz-Kriterien: AV-Vertrag, Serverstandort, Subunternehmer
Sobald ein Anbieter personenbezogene Daten Ihrer Kunden in Ihrem Auftrag verarbeitet, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ohne diesen Vertrag ist die Nutzung einer Cloud rechtlich angreifbar. Prüfen Sie, ob der Anbieter einen fertigen, verständlichen AV-Vertrag vorlegt und was darin zu Weisungsrechten und Löschung steht. Die Grundlagen dazu vertiefen wir im Beitrag zur Auftragsverarbeitung und zum AV-Vertrag.
Beim Serverstandort gilt: Ein Rechenzentrum in Deutschland oder der EU erspart Ihnen die aufwendige Prüfung einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO. Setzt der Anbieter auf einen US-Dienstleister, wird es komplizierter. Seit dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen solche Übermittlungen zusätzlich abgesichert werden, inzwischen teils über das EU-US Data Privacy Framework. Fragen Sie konkret, wo Ihre Daten gespeichert werden und ob der Support aus dem Ausland darauf zugreift.
Kaum jemand denkt an die Subunternehmer. Der Anbieter setzt für Hosting, E-Mail-Versand oder Backups oft weitere Dienstleister ein. Diese müssen im AV-Vertrag benannt sein, und Sie brauchen ein Informations- und Widerspruchsrecht bei Wechseln. Lassen Sie sich die technischen und organisatorischen Maßnahmen zeigen. Zertifizierungen wie ISO 27001 oder eine Testierung nach dem BSI-Kriterienkatalog C5 (veröffentlicht auf bsi.bund.de) sind ein gutes Signal, ersetzen aber nicht Ihre eigene Prüfung.
Datenexport und Exit: Kommen Sie wieder raus?
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, und genau hier schweigen die meisten Werbevergleiche. Stellen Sie vor Vertragsschluss die unbequeme Frage: Wie komme ich wieder heraus, und was nehme ich mit?
Prüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie unterschreiben:
- Können Sie jederzeit alle Daten exportieren, also Bestände, Kundenstammdaten, Vertragshistorie und Notizen, in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie CSV, XML oder dem GDV-Datensatz?
- Umfasst der Export auch die Dokumente, also PDFs, Scans und die komplette Kundenakte, oder bekommen Sie nur eine nackte Adressliste?
- Was kostet der Export? Ein Anbieter, der die Herausgabe Ihrer eigenen Daten teuer berechnet, baut bewusst eine Ausstiegshürde.
- Regelt der Vertrag Kündigungsfristen, die Datenübergabe und eine Löschbestätigung am Ende sauber?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO betrifft Ihre Kunden. Ihr praktischer Ausstieg entscheidet sich dagegen im Vertrag mit dem Anbieter. Wie eine saubere Aktenstruktur diesen Umzug erleichtert, lesen Sie im Beitrag zur digitalen Kundenakte.
Schnittstellen: BiPRO, GDV und Pool-Anbindung
Ein Verwaltungsprogramm ist nur so gut wie seine Anbindung an die Versicherer. Der Branchenstandard dafür sind die BiPRO-Normen (herausgegeben vom BiPRO e.V., bipro.net). Über die Norm 420 laufen Tarifierung, Angebot und Antrag (TAA). Die Norm 430 (Transferservices) regelt den Abruf von Bestands- und Schadendaten sowie den automatischen Dokumentenabruf, etwa über die Ausprägung 430.4. Fragen Sie, welche BiPRO-Anbindungen tatsächlich aktiv sind und für welche Gesellschaften, denn eine Liste unterstützter Normen sagt wenig über die real angebundenen Versicherer aus.
Für die Übernahme vorhandener Bestände ist das GDV-Format (Gesamtverband der Deutschen Versicherer, gdv.de) der etablierte Datensatz. Wenn Sie einen bestehenden Bestand einlesen oder migrieren, ist eine funktionierende GDV-Schnittstelle bares Geld wert.
Arbeiten Sie mit einem Maklerpool, muss das Programm zu dessen System passen, etwa für Provisionsdaten und Bestandsabgleich. Klären Sie zusätzlich die Anbindung von Werkzeugen, die Sie ohnehin nutzen, zum Beispiel für die elektronische Unterschrift.
Funktionen, die ein Büro wirklich braucht (und welche nicht)
Ein solides Grundgerüst schlägt jede Funktionsflut. Diese Bausteine gehören zur Pflicht:
- Kunden- und Vertragsverwaltung mit zuverlässigen Wiedervorlagen
- Dokumentenmanagement mit strukturierter Kundenakte
- Unterstützung der Beratungsdokumentation, wie sie das VVG (§ 61) verlangt
- Schadenverwaltung und Provisionsabrechnung
- Datenschutzfunktionen für Einwilligungen, Auskunftsersuchen und Löschfristen
Vorsicht bei allem, was primär die Präsentation aufhübscht. Bunte Auswertungs-Dashboards, umfangreiche Marketing-Automatisierung oder KI-Assistenten wirken im Verkaufsgespräch beeindruckend. Rechnen Sie ehrlich nach, ob Sie diese Module im Alltag wirklich bedienen. Jeder Baustein, den Sie nicht nutzen, kostet Geld und macht die Bedienung unübersichtlicher.
Kosten realistisch kalkulieren
Der monatliche Lizenzpreis pro Arbeitsplatz ist nur die Spitze. Die Gesamtkosten über eine Laufzeit von fünf Jahren setzen sich aus deutlich mehr Posten zusammen. Fragen Sie gezielt nach:
- Einrichtungs- und Onboarding-Gebühren zu Beginn
- Kosten für die Datenmigration aus Ihrem Altsystem
- Aufpreise für einzelne Schnittstellen oder BiPRO-Anbindungen
- Schulung der Mitarbeiter und Support-Stufen
- Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit
- Gebühren für den Datenexport am Ende
Rechnen Sie nicht mit dem Startpreis, sondern mit den Gesamtkosten über die geplante Nutzungsdauer. Ein günstiger Einstiegstarif mit teuren Schnittstellen und hohen Ausstiegskosten ist am Ende oft die teurere Wahl.
Die Auswahl-Checkliste für Ihr Büro
Nehmen Sie diese Punkte mit in jedes Anbietergespräch und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben:
- Liegt ein fertiger AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO vor?
- Wo stehen die Server, und greift der Support aus einem Drittland zu?
- Sind Subunternehmer benannt, und gibt es dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen?
- Kann ich jederzeit alle Daten samt Dokumenten exportieren, und zu welchem Preis?
- Welche BiPRO- und GDV-Anbindungen sind für meine Gesellschaften real aktiv?
- Passt das System zu meinem Pool und zu meinen vorhandenen Werkzeugen?
- Deckt der Funktionsumfang meine Pflichtaufgaben ab, ohne mich für ungenutzte Module zahlen zu lassen?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten über fünf Jahre inklusive Einrichtung, Migration und Ausstieg?
Arbeiten Sie die Liste ruhig doppelt so gründlich ab wie die Funktionsdemos. Bei kniffligen Datenschutzfragen, etwa zur Drittlandsübermittlung oder zu den Details des AV-Vertrags, ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder fachlichen Rat hinzu. Die richtige Software erkennen Sie nicht am schönsten Bildschirm, sondern daran, dass Sie jederzeit sauber wieder herauskommen.
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.